Sportabitur zwischen „Reife“ und „Hochschulreife“ - Gewidmet der Erinnerung an Dr. Norbert Schulz

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( Rolf Geßmann ) Eine Beobachtung an den gegenwärtig verbindlichen Einheitlichen... mehr
Produktinformationen "Sportabitur zwischen „Reife“ und „Hochschulreife“ - Gewidmet der Erinnerung an Dr. Norbert Schulz"

(Rolf Geßmann)

Eine Beobachtung an den gegenwärtig verbindlichen Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Sport der Kultusministerkonferenz (EPA-Sport; KMK, 2017) gibt den Anstoß, sich mit der Zielformulierung dieser Abiturprüfung näher zu befassen. Zwar gilt seit der Reform der gymnasialen Oberstufe (GOST) von 1972 eine auf sachliche, methodische und urteilende Kompetenzen ausgelegte allgemeine Hochschulreife als Ziel der Abiturprüfung, doch scheint sich mit den gültigen EPA-Sport von 2017 ein erweitertes Zielverständnis dieser Prüfung darzustellen. Die Sportprüfung macht ganz offensichtlich einen Schritt in Richtung der ehemaligen Reifeprüfung, wie die Abiturprüfung bis zur Oberstufenreform 1972 noch hieß. Nunmehr sollen auch soziales Verhalten und persönliche Reife der Prüflinge wieder für die Abiturprüfung relevant sein. Das führt zu der Frage, wie verlässlich Indizien für den Aufweis von Reife qua Lebensreife in der Abiturprüfung gefunden werden können.

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