AGB

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Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen / Widerrufsbelehrung

der SDK Systemdruck Köln GmbH & Co. KG

- Stand: Oktober 2011 -

I. Geltungsbereich/Vertragsschluss


Aufträge werden von SDK Systemdruck Köln GmbH & Co. KG, Maarweg 233, 50825 Köln (nachfolgend SDK) ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II. Preise


1. Die im Angebot von SDK genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise von SDK enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise von SDK gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).

III. Anmeldung


1. Bestellungen erfordern die elektronische Anmeldung des Auftraggebers. Diese hat mittels des auf der Website vorhandenen Anmeldeformulars zu erfolgen. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

2. Zu Bestellungen berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Kopie des Personalausweises verlangen.

IV. Vertragsschluss


Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch Anklicken des Bestell-Buttons ausgelöst wird. Die Vertragsannahme und der damit einhergehende Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Die automatisch per E-Mail versandte Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.

V. Preise / Versandkosten


1. Bestellungen werden zu dem am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preis ausgeführt. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind die Kosten des Versands; diese trägt der Auftraggeber. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Waren- bzw. Leistungsbeschreibung aufgeführt und werden vom Auftragnehmer auf der Rechnung ausgewiesen.

2. Fallen, wie z. B. beim Versand in Länder außerhalb der EU, Zollgebühren an, trägt diese der Auftraggeber.

3. Die im Angebot von SDK genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise von SDK enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise von SDK gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

4.Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

5.Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).

VI. Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

VII. Zahlung


1. Der Kaufpreis/die Vergütung wird mit Vertragsschluss (§ 3) zur Zahlung fällig.

2. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels einer der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten.

3. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet SDK nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

4. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

5. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

6. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann SDK Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen SDK auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.

7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II (?Preise?) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

VIII. Lieferung


1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.

2. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

3. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von SDK ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

4. Verzögert SDK die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von SDK zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

5. Betriebsstörungen ? sowohl im Betrieb von SDK als auch in dem eines Zulieferers ? wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung von SDK ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. SDK steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

IX. Eigentumsvorbehalt


1.Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von SDK gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an SDK ab. SDK nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für SDK bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist SDK auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung von SDK beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von SDK verpflichtet.

2. von SDK gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist SDK als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist SDK auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

X. Rücksendekostenvereinbarung, Widerrufsrecht, Ausschluss des Widerrufsrechts

1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

2. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

SIE KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON 14 TAGEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z. B. BRIEF, FAX, E-MAIL) ODER – WENN IHNEN DIE SACHE VOR FRISTABLAUF ÜBERLASSEN WIRD – AUCH DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN. DIE FRIST BEGINNT NACH ERHALT DIESER BELEHRUNG IN TEXTFORM, JEDOCH NICHT VOR EINGANG DER WARE BEIM EMPFÄNGER (BEI DER WIEDERKEHRENDEN LIEFERUNG GLEICHARTIGER WAREN NICHT VOR EINGANG DER ERSTEN TEILLIEFERUNG) UND AUCH NICHT VOR ERFÜLLUNG UNSERER INFORMATIONSPFLICHTEN GEMÄß ARTIKEL 246 § 2 IN VERBINDUNG MIT § 1 ABS. 1 UND 2 EGBGB SOWIE UNSERER PFLICHTEN GEMÄß § 312G ABSATZ 1 SATZ 1 BGB IN VERBINDUNG MIT ARTIKEL 246 § 3 EGBGB. ZUR WAHRUNG DER WIDERRUFSFRIST GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFS ODER DER SACHE. DER WIDERRUF IST ZU RICHTEN AN:

SDK Systemdruck Köln GmbH & Co. KG

Maarweg 233

50825 Köln

Widerrufsfolgen

IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN UND GGF. GEZOGENE NUTZUNGEN (Z. B. ZINSEN) HERAUSZUGEBEN. KÖNNEN SIE UNS DIE EMPFANGENE LEISTUNG SOWIE NUTZUNGEN (Z.B. GEBRAUCHSVORTEILE) NICHT ODER TEILWEISE NICHT ODER NUR IN VERSCHLECHTERTEM ZUSTAND ZURÜCKGEWÄHREN BEZIEHUNGSWEISE HERAUSGEBEN, MÜSSEN SIE UNS INSOWEIT WERTERSATZ LEISTEN. FÜR DIE VERSCHLECHTERUNG DER SACHE UND FÜR GEZOGENE NUTZUNGEN MÜSSEN SIE WERTERSATZ NUR LEISTEN, SOWEIT DIE NUTZUNGEN ODER DIE VERSCHLECHTERUNG AUF EINEN UMGANG MIT DER SACHE ZURÜCKZUFÜHREN IST, DER ÜBER DIE PRÜFUNG DER EIGENSCHAFTEN UND DER FUNKTIONSWEISE HINAUSGEHT. UNTER "PRÜFUNG DER EIGENSCHAFTEN UND DER FUNKTIONSWEISE" VERSTEHT MAN DAS TESTEN UND AUSPROBIEREN DER JEWEILIGEN WARE, WIE ES ETWA IM LADENGESCHÄFT MÖGLICH UND ÜBLICH IST. PAKETVERSANDFÄHIGE SACHEN SIND AUF UNSERE GEFAHR ZURÜCKZUSENDEN. SIE HABEN DIE REGELMÄßIGEN KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN, WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLTEN ENTSPRICHT UND WENN DER PREIS DER ZURÜCKZUSENDENDEN SACHE EINEN BETRAG VON 40 EURO NICHT ÜBERSTEIGT ODER WENN SIE BEI EINEM HÖHEREN PREIS DER SACHE ZUM ZEITPUNKT DES WIDERRUFS NOCH NICHT DIE GEGENLEISTUNG ODER EINE VERTRAGLICH VEREINBARTE TEILZAHLUNG ERBRACHT HABEN. ANDERNFALLS IST DIE RÜCKSENDUNG FÜR SIE KOSTENFREI. NICHT PAKETVERSANDFÄHIGE SACHEN WERDEN BEI IHNEN ABGEHOLT. VERPFLICHTUNGEN ZUR ERSTATTUNG VON ZAHLUNGEN MÜSSEN INNERHALB VON 30 TAGEN ERFÜLLT WERDEN. DIE FRIST BEGINNT FÜR SIE MIT DER ABSENDUNG IHRER WIDERRUFSERKLÄRUNG ODER DER SACHE, FÜR UNS MIT DEREN EMPFANG.

- ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG –

3. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

XI. Beanstandungen/Gewährleistungen


1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist SDK zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt SDK dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet SDK nur bis zur Höhe des Auftragswerts.

7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens SDK. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. SDK ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

XII. Haftung


1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht - bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,

- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SDK; insoweit haftet sie nur auf den nach Art des Produkts vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,

- im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,

- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,

- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

XIII. Verjährung


Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit SDK arglistig gehandelt hat.

XIV. Handelsbrauch


Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

XV. Archivierung


Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von SDK nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

XVI. Periodische Arbeiten


Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

XVII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht


Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat SDK von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XVIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit


1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz von SDK. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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