A5 Bewegung als (Menschen-)Recht?
- Artikel-Nr.: HV10564
- Freitextfeld 1: 14 Seiten
Sven Messing, Michael Krennerich, Karim Abu-Omar, Susanne Ferschl & Peter Gelius
Haben Menschen ein Recht, sich zu bewegen? Noch vor wenigen Jahren wurde diese Frage kaum gestellt. Wie viel man sich im Alltag bewegt oder Sport treibt, war in der Regel eine individuelle Entscheidung, und die Möglichkeiten hierfür waren – zumindest rein rechtlich – weitgehend unbegrenzt. Mit Beginn der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen änderte sich dies jedoch schlagartig. Bewegung wurde politisch reguliert und teilweise stark eingeschränkt. In Spanien waren im Frühjahr 2020 Spaziergänge und Sport im Freien 48 Tage lang verboten und wurden danach nur unter strengen Vorgaben erlaubt (elpais.com, 2020). Auch in anderen Ländern wie Frankreich, Italien und Irland entschieden sich Regierungen im Verlauf der Pandemie dazu, Bewegung zu regulieren und nur in einem bestimmten Radius um die eigene Wohnung zu erlauben (tagesschau.de, 2020). Im Gegensatz dazu galten in manchen deutschen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern Sport und Bewegung an der frischen Luft auch während der Ausgangsbeschränkungen ausdrücklich als triftige Gründe, die eigene Wohnung zu verlassen, solange dies nicht mit Angehörigen anderer Hausstände erfolgte (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 2020). Da die Einschränkung der Möglichkeiten, sich zu bewegen und Sport zu treiben, von Teilen der Bevölkerung als starker Eingriff in ihr Leben wahrgenommen wurde und entsprechende Regelungen kontrovers diskutiert wurden, stellt sich die Frage, ob Menschen ein Recht auf Bewegung haben.
Um die Frage nach einem Recht auf Bewegung umfassend zu beantworten, schlägt dieser Beitrag eine Brücke von der Sport- in die Politikwissenschaft und nimmt eine menschenrechtliche Perspektive ein. Im Folgenden wird zunächst diskutiert, ob sich ein Recht auf Bewegung aus etablierten Menschenrechten ableiten lässt (Abschnitt 1), bevor die mögliche Ausgestaltung eines solchen Rechts beschrieben wird (Abschnitt 2). Abschließend werden mögliche Konsequenzen eines Rechts auf Bewegung aus staatlicher Sicht aufgezeigt (Abschnitt 3) und Schlussfolgerungen zur Fragestellung dieses Beitrags formuliert (Abschnitt 4).
Der vorliegende Überblick basiert auf einer englischsprachigen Publikation im Health and Human Rights Journal, in der die Autorinnen und Autoren bereits eine detailliertere Analyse zu diesem Thema veröffentlicht haben (Messing, Krennerich, Abu-Omar, Ferschl & Gelius, 2021).