Basketball-Abiturprüfung – einmal anders!
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(Hans-Dieter te Poel)
Wer kennt nicht das immer wiederkehrende Szenario: Das Zusammenstellen der Prüfungsaufgaben zum sportpraktischen Teil der Abiturprüfung im Fach Sport auf der Grundlage der verbindlichen und gültigen Ausführungsbestimmungen. In diesem Findungsprozess gilt es zu beachten, dass die Sportarten, die nicht in den Ausführungsbestimmungen über bereits verbindliche Anforderungen detailliert aufgeführt worden sind, von den Fachkonferenzen durch differenzierte Tabellen zur Leistungsfeststellung ergänzt werden müssen. In einem weiteren Schritt sollen diese unter den beteiligten Schulen auf Schulamtsebene abgestimmt werden. Im vorliegenden Beitrag soll daher eine bereits jüngst erprobte Basketball-Abiturprüfung dargestellt werden, die in Abstimmung mit einem in der ersten Ausbildungsphase für das Lehramt im Fach Sport tätigen Basketballexperten, Dr. Karsten Schul, erstellt worden ist (vgl. Hessisches Kultusministerium, 2021; 2020; 2018). Hierbei wurde insbesondere deutlich, dass die verbindliche Vorgabe in den Ausführungsbestimmungen, die den Ausschluss der Verwendung quantitativer Bewertungen (Treffer zählen) festschreibt, die Spielräume bei der Gestaltung und Bewertung der Prüfungsformen sehr einengen. Unabhängig von der kerncurricularen Ausrichtung des Sportunterrichts stellt der sportpraktische Teil der Abiturprüfung nach den Vorgaben eine Überprüfung der gewählten sportartspezifischen sportmotorischen Hauptbeanspruchungsfaktoren dar, wobei in der Regel verbindliche Anforderungen für eine ausreichende (5 Punkte) und gute (11 Punkte) ausgewiesen werden müssen. Im Inhaltsfeld Spielen werden diese Anforderungen auf drei Prüfbereiche verteilt.